Allgemeine Geschäftsbedingungen

der VS-Apps GmbH für IT-Dienstleistungen

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen aus der individuell geschlossenen Vereinbarung, zwischen der VS-Apps GmbH und dem Kunden, über eine vom Kunden eingerichtete Fernverbindung.

  2. Auf Wunsch des Kunden erbringt VS-Apps GmbH die Supportleistungen innerhalb Europas vor Ort. Solche Dienstleistungen werden aufgrund gesonderter Dienstleistungsaufträge erbracht, die Ort, Zeit und Kosten des Supports regeln.

  3. Für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, bedarf es der schriftlichen Zustimmung der VS-Apps GmbH. Der Auftraggeber erkennt an, dass ohne Zustimmung ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VS-Apps GmbH Anwendung finden.

§2 Pflichten der VS-Apps GmbH

  1. Die zu erbringenden Leistungen sowie die Leistungszeiträume ergeben sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung.

  2. Sofern eine Leistungszeit vereinbart wurde, verpflichtet sich VS-Apps GmbH rechtzeitig anzuzeigen, wenn der vereinbarte Endzeitpunkt nicht eingehalten werden kann.

§3 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendige Soft- sowie Hardwareoberfläche zur Verfügung zu stellen, soweit nicht etwas anderes individuell vereinbart wurde.

  2. Der Kunde richtet der VS-Apps GmbH den notwendigen Fernzugriff ein und gestattet der VS-Apps GmbH Zugriff auf die zur Bearbeitung notwendigen Dateien.

  3. Der Kunde stellt VS-Apps GmbH die erforderlichen Unterlagen sowie Medien (z.B. bei Webseiten: Bilder, Videos, Texte) zur Verfügung.

    1. Der Kunde versichert, dass die zur Verfügung gestellten Medien frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde berechtigt ist, diese Medien zu veröffentlich, zu verändern u.ä.

    2. Sofern Bilder von Personen verwendet werden sollen, verpflichtet sich der Kunde, die abgebildeten Personen über den Datenschutz sowie die damit einhergehenden Rechte und Pflicht aufzuklären.

  4. Sofern ein Vertrag über die Programmierung von Software oder einer Webseite geschlossen wurde und ein Fehler auftritt, hat der Kunde an der Fehlerbehebung mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere:

    1. Beschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern. Nötigenfalls durch Verwendung von erfahrenen Mitarbeitern.

    2. Befolgung der Fehlerbehebungshinweise der VS-Apps GmbH

    3. Nötigenfalls, der VS-Apps GmbH Zugriff auf die komplette Infrastruktur und

      Installationsumgebung per Fernzugriff zu geben, um diese kennenzulernen und den Fehler auffinden und beurteilen zu können. Hierfür muss der Verwender einen Remote-Zugriff auf die für die VS-Apps GmbH notwendigen Daten ermöglichen. Das VS-Apps GmbH verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und stellt sicher, dass offengelegte Unterlagen und Daten des Anwenders und/oder Dritter, als Betriebsgeheimnisse streng vertraulich behandelt werden.

  1. Besonderheiten bei der Softwareentwicklung:

    1. Der Kunde schafft bis zum vereinbarten Installationstermin die räumlichen, technischen und sonstigen für die Installation der Software notwendigen Voraussetzungen. Er stellt zudem sich, dass vorhandene Datenbestände vor der Installation der Software ordnungsgemäß und dem Stand der Technik entsprechend gesichert sind.

    2. Sofern vertraglich vereinbart, installiert VS-Apps GmbH die Software auf der Hardware des Auftraggebers.

    3. Nach durchgeführter Funktionsprüfung, hat der Kunde unverzüglich die Abnahme zu erklären. Auf §6, Gewährleistung, wird verwiesen.

    4. Erklärt der Kunde nicht unverzüglich die Abnahme, kann ihm VS-Apps GmbH schriftlich eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Werden innerhalb dieser Frist die Gründe für eine Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich erklärt, so gilt die Abnahme als erfolgt.

§4 Änderung der Leistung

  1. Änderungen der vereinbarten Leistung können nur schriftlich vorgebracht werden. Die Änderung wird von VS-Apps GmbH schriftlich angenommen oder abgelehnt.

    1. Im Falle der Ablehnung der Änderung gilt die bisherige Vereinbarung als weiterhin wirksam, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

  2. Verlangt der Kunde eine Änderung der Leistung, ist VS-Apps GmbH vor der Zustimmung darüber hinaus berechtigt, die Leistungszeit und die Vergütung an die geänderten Bedingungen anzupassen oder die weitere Ausführung abzulehnen.

    1. Der Kunde ist berechtigt die von VS-Apps GmbH eingebrachte Änderung der Leistungszeit und Vergütung binnen einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt anzunehmen oder abzulehnen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die die Änderung von Leistungszeit und Vergütung als durch den Kunden genehmigt.

    1. Im Falle der Ablehnung endet der Vertrag und der Kunde ist verpflichtet die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten zu übernehmen.

§ 5 Vergütung

  1. Für die vereinbarte Leistung zahlt der Auftraggeber die vereinbarte Gebühr.

  2. Wenn ein Dienstleistungsbudget mit einem festen Tages- oder Stundensatz vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung im Minutentakt. Der Auftraggeber erhält sodann nach jedem vereinbarten Leistungsziel, eine Abrechnung der Stunden oder Tage.

  3. Wird ein festes Leistungspaket gebucht, ergibt sich der Endpreis für die vereinbarte Leistung aus dem Angebot.

  4. Will der Auftraggeber die Leistung ändern, ist VS-Apps GmbH berechtigt, die notwendige Leistungszeit sowie die Vergütung an die neue Leistung anzupassen.

  5. Die vereinbarte Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  6. Der Auftraggeber kommt gemäß §§ 280 Abs. 1,2, 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit ohne weitere Mahnung in Verzug. Dies gilt auch für einen Auftraggeber der Verbraucher ist.

  7. Gerät der Anwender in Zahlungsverzug ist VS-Apps GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz über dem Basiszinssatz seit Verzugsbeginn geltend zu machen.

§ 6 Gewährleistung

  1. Der Kunde hat die Leistung unverzüglich nach ihrer Erbringung zu überprüfen und zu testen und dabei festgestellte Störungen der VS-Apps GmbH zu melden. Unterlässt er die Anzeige, gilt die erbrachte Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Dienstleistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

  2. Die Gewährleistung für Nachbesserungsarbeiten erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmung der VS-Apps GmbH Änderungen an der Software, Webseite, bzw. dem vereinbarten Vertragsgegenstand vornehmen. Dies gilt nicht, wenn der Anwender nachweist, dass die Störung nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese Fehleranalyse und –beseitigung nicht erschwert haben.

§ 7 Haftung

  1. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich aus den folgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Organe der VS-Apps GmbH.

  2. Ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Anwenders wegen Verletzung des Lebens, der Gesundheit, des Körpers oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zu Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadenersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des VS-Apps GmbH, ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen.

  3. Eine weitergehende Haftung der VS-Apps GmbH besteht nicht. Insbesondere übernimmt diese keine Haftung für Nutzungseinschränkungen durch höhere Gewalt, sowie Software- oder Hardwareprobleme Dritter.

§ 8 Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Der Kunde ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse umfassend auf sämtliche bekannte Arten zu nutzen.

  2. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche Recht, das Arbeitsergebnis zu nutzen.

  3. Bei der Erstellung von Webseiten kann der Kunde selbstständig Änderungen an den Webseiten und deren Inhalte vornehmen.

    1. VS-Apps GmbH weist darauf hin, dass durch Änderungen des Kunden vorgenommene Abweichungen vom ursprünglich vereinbarten Ergebnis vom Kunden selbst zu verantworten sind und zu keiner Haftung von VS-Apps GmbH führen.

  4. Im Rahmen der Softwareentwicklung behält VS-Apps GmbH ausdrücklich die Urheberrechte an der Software und ist berechtigt, diese auch für zukünftige Arbeiten zu verwenden, zu erweitern, zu ändern, o.ä.

§9 Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtlich ihnen im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis erkennbar sind geheim zu halten, es sei denn, die Informationen sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung öffentlich bekannt. Soweit

  2. Die Parteien stellen durch geeignete Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, Beauftragten und sonstigen Personen, die bestimmungsgemäß im Rahmen der Durchführung der Vertragsbeziehung mit vertraulichen Informationen in Berührung kommen, sicher, dass auch diese die Geheimhaltungspflichten aus Abs. 1 berücksichtigen.

  3. Mit Zustimmung des Kunden ist VS-Apps GmbH berechtigt, Arbeitsergebnisse zur Werbezwecken zu veröffentlichen.

§ 10 Kündigung/Vertragslaufzeit

  1. Der Vertrag kann durch jede Partei mit einer Frist von einem Monat ab Kündigung beendet werden.

  2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

  3. Im Falle der Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Eintritts

    der Kündigung erbrachten Leistung ohne Abzüge zu zahlen.

  4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder zahlt die Rechnung nicht

    innerhalb der vereinbarten Zeit, ist VS-Apps GmbH berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen ohne Abzüge zu zahlen.

  5. Bei einer Insolvenz des Kunden endet der Vertrag spätestens zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung.

§ 11 Geheimhaltung

  1. Die in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung unterliegt der Geheimhaltung.

  2. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, inklusive solche die Software und Hardware betreffen,

    sowie von Kunden, sind von beiden Parteien vertraulich zu behandeln.

  3. Das VS-Apps GmbH verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Fernzugriff erlangten Daten

    und Unterlagen geheim zu halten und seine Mitarbeiter hinsichtlich der Geheimhaltung, sowie des Datenschutzes zu verpflichten.

§ 12 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sowie die Aufrechnung mit anderen Forderungen als solchen aus dieser Vereinbarung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten, gerichtlich festgestellt oder durch die Lizenzgeberin anerkannt worden.

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehungen erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Lizenznehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Vertragspartnern die keine Verbraucher sind, ist der Sitz der VS-Apps GmbH.

§ 14 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel/Gerichtsstand

  1. Sollte sich eine einzelne Vertragsklausel oder Bestimmung als rechtsunwirksam oder undurchführbar erweisen, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung wird durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

  2. Dieser Bedingungen sowie das vereinbarte Angebot geben die vollständige Vereinbarung der Vertragspartner wieder. Es wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des vereinbarten Schriftformerfordernisses.